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Bio Austria – Werte als Basis

  • Ökologie
    Bio Austria setzt sich für den Schutz der Umwelt, der natürlichen Ressourcen und damit der Lebensgrundlagen ein. Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung von Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit. Sie gestalten lebenswerte Lebensräume.
  • Würde der Tiere
    Bio Austria setzt sich für die Würde der Tiere als unsere Mitgeschöpfe in Form einer artgerechten, dem Tierwohl verpflichteten Nutztierhaltung ein.
  • Fairness
    Bio Austria lebt und fördert Partnerschaftlichkeit und soziale Verantwortung. Transparenz und faire Rahmenbedingungen sind Grundlagen funktionierender Partnerschaften und leiten daher unser Tun. Bio Austria begegnet seinen Umwelten mit Offenheit. Wir pflegen einen respektvollen, wertschätzenden Umgang mit unseren Mitmenschen. Wir schätzen und fördern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und geben ihnen Raum für eigenverantwortliches Handeln und persönliche Entwicklung.
  • Verantwortung
    Bio Austria steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Mensch. Bio Austria sieht sich in der Verpflichtung, unsere Erde auch für künftige Generationen lebenswert zu halten.

 

Das Besondere an der Bio Austria Qualität

  • Bio Austria schreibt vor, dass der gesamte Betrieb biologisch bewirtschaftet wird. Es gibt keine, sonst üblichen, konventionellen Teilbereiche. Es ist also nicht möglich, den Obstbau biologisch und die Schweinemast konventionell zu bewirtschaften.
  • Durch die Art der Bewirtschaftung soll eine positive Humusbilanz erzielt werden.
  • Bei der Tierhaltung gelten strengere Anforderungen als von Tierschutzgesetz und EU-Bio-Verordnung vorgeschrieben. Diese beziehen sich auf Auslauf, Liegeflächen, Höchstbestand, Ausstattung des Stalls etc.
  • Bio Austria hat als einziger Bio-Verband die verpflichtende Aufzucht der Bruderhähne und die verpflichtende Weidehaltung für Milchkühe in den Richtlinien verankert.
  • Oberstes Ziel ist das Verfüttern betriebseigener Futtermittel, der Import von Futtermitteln ist genehmigungspflichtig.
  • Das Verfüttern von Fischmehl, Enzymen und konventionellen Eiern ist verboten.
  • Bei der Verpackung von Gemüse dürfen keine Styroportassen verwendet werden, bei der Lagerung von Honig keine Kunststoffbehälter.
  • Zur Förderung der Artenvielfalt ist die ganzjährige Begrünung bei Obst- und Weingärten vorgeschrieben.
  • Beim Anbau unter Glas bzw. Folie dürfen Kulturflächen im Winter höchstens frostfrei gehalten werden, es sei denn die Beheizung erfolgt durch erneuerbare Energie bzw. Abwärme.
  • Nur bestimmte Düngemittel sind für den Bio-Landbau zugelassen. Bei Bio Austria gibt es zusätzlich starke Einschränkungen.
  • Bei der Düngung gelten strenge Gesamtstickstoffobergrenzen.
  • Das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern ist bei Beerenobst und Gemüse während der gesamten Vegetationsperiode verboten.
  • Auch beim Kupfereinsatz gelten niedrigere Obergrenzen als die EU-Bio-Verordnung vorschreibt.
  • Künstlich erzeugte Nanomaterialien sind bei Bio Austria verboten.
  • Zudem bekennen sich Mitgliedsbetriebe von Bio Austria zur Beachtung sozialer Gerechtigkeit gegenüber allen Mitarbeitern, die auf den Bio Austria -Höfen arbeiten.

Alle Infos unter: www.bio-austria.at