
EU-Bio
Die Verwendung des EU-Bio-Logos und die korrekte Kennzeichnung aller vorverpackten biologischen Lebensmittel in der Europäischen Union ist in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 geregelt.
Nicht vorverpackte Biolebensmittel, die in der EU erzeugt wurden, oder Bio-Produkte, die aus Drittländern eingeführt wurden, können freiwillig mit dem Logo gekennzeichnet werden. Neben dem EU-Logo findet man Informationen über den Ort der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe und zusätzlich die Codenummer der Kontrollbehörde.
Der Code des EU-Bio-Logos besteht aus drei Komponenten:
- zB AT-BIO-000
- AT steht für Österreich, d.h. die Kontrollstelle befindet sich in Österreich
- BIO bedeutet, dass die Kontrollstelle für die Prüfung von Bio-Lebensmitteln zugelassen ist
- 000 = der 3-stellige Code der jeweiligen Kontrollstelle
Zusätzlich kann ein Bio-Hinweis auf der Verpackung angebracht sein:
- aus kontrolliert biologischem Anbau
- aus kontrolliert biologscher Landwirtschaft
- aus ökologischem Anbau
- aus ökologischer Landwirtschaft
Weitere Infos findest du hier: www.amainfo.at