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EU-Bio

Die Verwendung des EU-Bio-Logos und die korrekte Kennzeichnung aller vorverpackten biologischen Lebensmittel in der Europäischen Union ist in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 geregelt.
Nicht vorverpackte Biolebensmittel, die in der EU erzeugt wurden, oder Bio-Produkte, die aus Drittländern eingeführt wurden, können freiwillig mit dem Logo gekennzeichnet werden. Neben dem EU-Logo findet man Informationen über den Ort der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe und zusätzlich die Codenummer der Kontrollbehörde.

Der Code des EU-Bio-Logos besteht aus drei Komponenten:

  • zB AT-BIO-000
  • AT steht für Österreich, d.h. die Kontrollstelle befindet sich in Österreich
  • BIO bedeutet, dass die Kontrollstelle für die Prüfung von Bio-Lebensmitteln zugelassen ist
  • 000 = der 3-stellige Code der jeweiligen Kontrollstelle

Zusätzlich kann ein Bio-Hinweis auf der Verpackung angebracht sein:

  • aus kontrolliert biologischem Anbau
  • aus kontrolliert biologscher Landwirtschaft
  • aus ökologischem Anbau
  • aus ökologischer Landwirtschaft

Weitere Infos findest du hier: www.amainfo.at